
Foto | Grafik: Carl de Canedido
Artenschutz in Gärten aktiv unterstützen
Der eigene Garten gilt für viele Menschen als Rückzugsort und grüne Oase – gerade in dichtbesiedelten Gegenden wie der Metropole Ruhr und dem Essener Süden rund um Baldeneysee und Ruhr. Gleichzeitig ist er ein wichtiger Lebensraum für zahlreiche Nützlinge und Wildtiere. Doch der zunehmende Einsatz von Mährobotern birgt erhebliche Risiken – insbesondere für Igel, Amphibien und andere Kleintiere. Die Stadt Essen richtet daher einen Appell an alle Gartenbesitzer rund um Baldeneysee und Ruhr und den restlichen Stadtgebieten.
Warum Mähroboter gefährlich sind
Mit der wachsenden Beliebtheit von Mährobotern steigt auch die Zahl verletzter oder getöteter Kleintiere. Besonders betroffen sind Igel, darunter auch der Braunbrustigel, eine zunehmend seltene Art. Igel sind vor allem in der Dämmerung und nachts aktiv, wenn viele Mähroboter automatisch starten. Wird ein Tier überrascht, reagiert es instinktiv: Es rollt sich ein und verharrt – ein Verhalten, das gegenüber rotierenden Messern fatale Folgen haben kann. Igel sind wichtige und nützliche Helfer im Garten. Sie fungieren als Schädlingsbekämpfer, vertilgen Nacktschnecken, Raupen, Marden und Käfer, die Pflanzen schädigen können. Auch Erdkröten und andere Amphibien geraten häufig in Gefahr, da sie den Mähgeräten nicht schnell genug ausweichen können.
Einfache Schutzmaßnahme rettet Leben
Um die Tiere zu schützen, dürfen Mähroboter ausschließlich tagsüber betrieben werden. Als Orientierung gelten folgende Zeitfenster:
| Empfohlene Betriebszeiten für Mähroboter | ||
|---|---|---|
| Frühester Betriebsbeginn | 30 Minuten nach Sonnenaufgang | |
| Spätester Betriebsstopp | 30 Minuten vor Sonnenuntergang | |
Alle Angaben ohne Gewähr.
Die meisten Geräte verfügen über programmierbare Zeitschaltfunktionen, sodass sich diese Vorgaben problemlos einstellen lassen. Mit minimalem Aufwand können Gartenbesitzer so einen wichtigen Beitrag zum Artenschutz leisten.
Wildtiere sind gesetzlich geschützt
Viele Kommunen haben bereits Allgemeinverfügungen zum Schutz von Wildtieren erlassen. Die Stadt Essen setzt hingegen verstärkt auf Aufklärung – weist aber klar auf die geltende Rechtslage hin. Sonja Eisenmann, Leiterin des Umweltamts, betont: „Der Artenschutz nach dem Bundesnaturschutzgesetz gilt für jede Bürgerin und jeden Bürger – auch ohne spezielle Allgemeinverfügung. Wildlebende Tiere dürfen nicht gefangen, verletzt oder getötet werden. Mähroboter, die nachts oder in der Dämmerung laufen, erhöhen das Tötungsrisiko erheblich. Das ist gesetzlich verboten und kann als Ordnungswidrigkeit oder sogar Straftat geahndet werden.“
Praktische Gründe für den Tagbetrieb
Neben dem Artenschutz bietet der Tagbetrieb des Mähroboters weitere Vorteile: Moderne Mähroboter arbeiten sehr leise und stören tagsüber nicht. Die Geräte sollten immer etwas überdimensioniert gekauft werden, denn dann benötigen sie nicht den gesamten Tag für den Rasenschnitt. Der Mähvorgang kann jederzeit unterbrochen werden, wenn der Garten genutzt wird. Viele Gartenbesitzer, die vorher das Rasenmähen selber bewerkstelligen mussten, erfreuen sich an dem Anblick des Mähroboters und seiner Arbeit, was naturgemäß bei Helligkeit geschieht. Damit ist der Tagbetrieb nicht nur tierfreundlicher, sondern auch alltagstauglich.







