
Foto: Cesar von Meissen
Pläne für Parkgebühren am Baldeneysee werden konkreter
Die Stadt Essen hat Pläne zur Bewirtschaftung der Parkflächen am Regattaturm vorgestellt. Ziel soll eine zeitlich begrenzte Gebührenordnung sein, die ausschließlich während der Frühlings- und Sommermonate Anwendung finden soll und zur Entlastung des „Parkraumaufkommens“ und zur Optimierung der Nutzung dienen soll. Die Umsetzung dieser Maßnahmen hängt von der Entscheidung des Rates ab, die für Juni 2025 erwartet wird.
Zeitrahmen und Gebührenregelung
Parkgebühren sollen jährlich vom 15. April bis zum 15. Oktober erhoben werden. Außerhalb dieses Zeitraums – also jeweils vom 16. Oktober bis 14. April des Folgejahres bleiben die Parkplätze kostenfrei. Die Gebührenpflicht ist für jeden Tag zwischen 10:00 und 17:00 Uhr vorgesehen. Außerdem wird die Option eines Tagestickets zum Festpreis von 5 Euro eingeführt. Die Parktarife orientieren sich an der bereits geltenden Gebührenordnung für die Parkzone 4 und wurden speziell für die Frühlings- und Sommermonate konzipiert (siehe Info-Kasten). In den weniger frequentierten Herbst- und Wintermonaten werde auf die Erhebung von Gebühren verzichtet.
Einbindung der ansässigen Vereine
Ein bedeutender Teil der Planungen soll die Berücksichtigung der ansässigen Sportvereine sein, die oft über keine oder unzureichende Stellplätze verfügen. Durch einen fortlaufenden Dialog mit den Vereinen wurden mehrere Maßnahmen zur Entlastung entwickelt:
Schotterparkplatz für Vereine
Weiteres Vorgehen und Zeitplan
Die Pläne wurden nun offiziell in den Rat eingebracht, wo die politische Beratung in den kommenden Wochen stattfinden soll. Die endgültige Entscheidung wird für Juni 2025 erwartet. Erst nach einem positiven Beschluss des Rats können die Vorbereitungen und die technische Einrichtung zur Gebührenverordnung beginnen. Bis dahin bleibt das Parken am Regattaturm kostenfrei.
Voraussichtliche Parktarife
In dem genannten Zeitraum sollen die in 2024 beschlossenen neuen Parktarife gemäß Gebührenordnungen für Parkscheinautomaten und Parkscheiben für die Parkzone 4 gelten:
Die Bewirtschaftung soll in der Zeit vom 15. April bis zum 15. Oktober eines jeden Jahres gelten.
Alle Angaben ohne Gewähr.