
Foto: Symbolbild
Alle Zimmer am Baldeneysee – auch privat vermietete – betroffen
Essen, Baldeneysee, 4. Juni 2025. Ab dem 1. August 2025 gilt in Essen eine neue Beherbergungssteuersatzung, die Übernachtungen in Hotels, privaten Unterkünften und über Online-Buchungsportale besteuert. Gäste müssen künftig eine Abgabe von 5 Prozent auf ihre Übernachtungskosten entrichten, wobei die Steuer bei 9 Euro pro Tag gedeckelt ist. Bislang war Essen bettelsteuerfrei, während andere Städte in Deutschland und viele Städte weltweit bereits seit Jahren eine „Bettensteuer“ erheben.
Bettensteuer und City Tax
Der Bund der Steuerzahler e.V. hat für das Jahr 2024 eine bundesweite Umfrage unter 231 kreisfreien und größeren Städten veröffentlicht, wonach 34 Städte eine Übernachtungssteuer erheben und viele Kommunen dies in naher Zukunft planen. Inzwischen soll die Zahl bereits auf 60 angewachsen sein. Die Höhe der Abgabe, die auch als Bettensteuer oder City Tax bekannt ist, variiert. Im benachbarten Düsseldorf sind es 3 Euro pro Person und Nacht, wobei Minderjährige auf Klassenfahrten befreit sind. Berlin und Dortmund berechnen gar 7,5 Prozent, ohne eine Befreiung anzubieten. Im Internationalen Vergleich ist New York mit am höchsten. Hier beträgt die Steuer 14,75 Prozent des Zimmerpreises zuzüglich 3,50 US Dollar pro Nacht.
Wer ist betroffen?
Mit dieser Maßnahme reiht sich Essen also in die Gruppe deutscher Städte ein, die eine Beherbergungssteuer zur zusätzlichen Finanzierung kommunaler Aufgaben einführen. Viele Städte nutzen diese zusätzlichen Einnahmen zur Finanzierung von Tourismusprojekten, Infrastruktur- bzw. Umweltschutzmaßnahmen. Die Steuerpflicht erstreckt sich auf sämtliche Beherbergungsbetriebe in Essen, unabhängig davon, ob es sich um Hotels, Pensionen oder private Vermietungen handelt. Auch Buchungen über Online-Plattformen sind natürlich inbegriffen. Die Betriebe selbst sind es, die die Einziehung der Steuer sicherstellen.
Ausnahmen von der Beherbergungssteuer
Anders als Beispielsweise in Berlin oder Dortmund soll es in Essen jedoch einige Ausnahmen geben. Von der Beherbergungssteuer befreit sein sollen unter anderem Schul- und Klassenfahrten sowie Aufenthalte zu nachweislich jugendfördernden Zwecken für Personen bis 27 Jahre, einschließlich der Begleitpersonen.
Registrierung und Informationsangebote
Alle Unterkünfte, die bis zum 1. Juni 2025 aktiv sind – so auch private Zimmer- oder Ferienvermietungen rund um den Baldeneysee und das Essener Ruhrtal, müssen sich bis spätestens 1. September 2025 im Serviceportal der Stadt Essen registrieren. Zudem plane die Stadt Online-Informationsveranstaltungen, um Betroffene über die neue Regelung aufzuklären. Weitere Details zu diesen Veranstaltungen will die Stadt in Kürze bekannt gegeben.